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Bushido: Album darf nicht mehr verkauft werden!

„Sonny Black“ ist das zehnte Soloalbum des Berliner Rappers Bushido (41).

Im Jahr 2014 erschien es und bereits ein Jahr später verbot die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den Verkauf des Albums an Kinder und Jugendliche, da die Inhalte für Minderjährige nicht angemessen seien.

Bushido klagte daraufhin dagegen - das Verwaltungsgericht Köln wies seine Klage allerdings ab. Im Berufungsverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht Münster nun im vergangenen Jahr für den Rapper und das Album durfte wieder an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Daraufhin reichte die Bundesprüfstelle Einspruch gegen diese Entscheidung ein. Am 30.10. hatte Bushido nun seinen wohl vorerst letzten Gerichtstermin, bezüglich seines Albums „Sonny Black“.

Das Bundesverwaltungsgericht urteilte an diesem Tag, dass die Platte zu Recht als jugendgefährdend eingestuft worden war. Damit darf das Album erneut nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. „Die hemmungslose Gewaltdarstellung zieht sich durch die Titel“, begründete Richter Thomas Heitz sein Urteil.

Na dann warten wir halt einfach auf den 20. Dezember: dann erscheint sein mittlerweile 14tes Album "Carlo Cokxxx Nutten 4"!